Im Islam ist es verboten, die Gemeinschaft der Muslime zu verlassen: "Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden,..."
Der Koran dazu:
"Diejenigen, die an Gott nicht glauben, nachdem sie gläubig waren…nein,
diejenigen, die (frei und ungezwungen) dem Unglauben in sich Raum geben,
über die kommt Gottes Zorn (w. Zorn von Gott) und sie haben (dereinst)
eine gewaltige Strafe zu erwarten." Sure 16, Vers 106, Übersetzung Rudi Paret!
Der Zentralrat der Muslime dazu:
"Keine Todesstrafe für afghanischen Konvertiten
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bedauert zwar zutiefst
jeden Fall eines Abfalls vom Islam – wir akzeptieren aber auch das
Recht, die Religion zu wechseln. Der Koran untersagt jeden Zwang in
Angelegenheiten des Glaubens."
Der Zentralrat der Muslime irrt allerdings, denn wenn "gewaltige Gottesstrafe" für den Abfall vom Glauben angedroht wird, so ist das eine Form von Zwang!
Der Zentralrat weiter:
"Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung
Ob deutsche Staatsbürger oder nicht, bejahen die im Zentralrat
vertretenen Muslime daher die vom Grundgesetz garantierte
gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung der
Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Parteienpluralismus, des
aktiven und passiven Wahlrechts der Frau sowie der Religionsfreiheit.
Daher akzeptieren sie auch das Recht, die Religion zu wechseln, eine
andere oder gar keine Religion zu haben. Der Koran untersagt jede
Gewaltausübung und jeden Zwang in Angelegenheiten des Glaubens."
Die Aussagen sind grundgesetzkonform, nur ist erneut anzumerken, dass der Koran sehr wohl ausdrücklich Strafe vorsieht, damit einschüchtert und Zwang ausübt!
Damit unterscheidet sich der Islam nicht von den christlichen Kirchen, bis auf die Praxis, dass vermutlich gegen den "Abfall vom Glauben" auch in Deutschland wesentlich häufiger als unter Christen einschüchternd und gewalttätig vorgegangen wird!