Sonntag, 29. Juli 2018

Folter auch in Deutschland wieder legal!

Was ist Folter?

Folter ist das gezielte Zufügen von physischem oder psychischem Leid durch Gewalt, Zufügen von Schmerzen, Erniedrigungen erheblicher Art, massives in Angst versetzen

an Menschen durch andere Menschen.

Ein Beispiel wo dies heute in Deutschland geschieht:

Zweibrücken: Hier findet dieses Wochenende ein Stadtfest statt.

 Quelle screenshot: hier, aufgerufen am 29.7.2018


Proteinhaltiger Prager Saftschinken, eine reiche, gut gekühlte Getränkeauswahl und manches mehr für alle, die über ausreichend Einkommen verfügen!

In Zweibrücken wohnt aber auch eine Mutter mit ihrem achtjährigen Kind. Sie hat bei den Stadtwerken eine Rechnung in Höhe von 183,20 Euro offen. Sie wurde mehrfach angemahnt, jetzt haben die Stadtwerke das Wasser abgestellt (Quelle hier!)

Das ist legal in Deutschland, obwohl dem Kind kein Rechtsbruch, kein schuldhaftes Versäumnis anzurechnen ist.

Das Kind wird legal, im Namen des Kapitalismus, im Namen deutschen Selbstgerechtigkeitswahns 

gequält! 

Das Kind ist weder Verursacher noch sonst in irgendeiner Weise rechtswirksam schuldig, sondern unschuldig!

Es kann bei großer Hitze nicht kurz kalt erfrischt werden, die Benutzung der Toilette ist nicht mehr möglich, eventuell hat die Mutter noch nicht einmal ausreichend Geld für genügend Getränke.


Trinkwasser ist ein Menschenrecht!

Deutschland ist aber inzwischen Unrechtsstaat! Unrechtsstaat in dem für 183 € Kinder mit Wissen und Erlaubnis der Regierung, der Justiz und aller weiteren zuständigen Behörden gefoltert werden dürfen!


"Krieg den Palästen, Friede den Hütten!" Georg Büchner

Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“ In diesem Fall sind die Stadtwerke als Träger staatlicher Gewalt anzusehen, die Mutter des Kindes soll eingeschüchtert werden, das Kind wird durch Folter bestraft.

Wasser darf man einer Frau mit kleinem Kind in keinem Fall absperren. Wenn diese Mutter mit ihrem Alltag Schwierigkeiten hat, muss man Hilfe anbieten, bis die Probleme gelöst, sicher aber nicht Mutter und Kind das Wasser abstellen!

Es lebe der Kampf der Kulturen.

Es lebe die weltweite Solidarität mit allen, die arm und schwach, mittellos und der Hilfe bedürftig!

"Krieg den Palästen, Friede den Hütten!"