Sechs von zehn Eingebürgerten behalten ihre alte Staatsbürgerschaft!
Mir gegenüber, Deutscher mit einfacher Staatsbürgerschaft, sind sie damit rechtlich besser gestellt, sie dürfen vielfach in zwei Staaten wählen, die Vorteile zweier Staaten für sich nutzen, den Nachteilen aus dem Wege gehen!
Die Gleichheit ist ein grundlegendes Merkmal der Gerechtigkeit!
Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Ich fühle mich aufgrund der gesetzlichen Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft erheblich benachteiligt!
Wer in zwei Staaten wählen darf, sonstige Vorteile nutzen darf, der ist nicht gleichberechtigt sondern vom Recht bevorzugt.
Aus meiner Sicht verstößt die doppelte Staatsbürgerschaft gegen das Grundgesetz.
Deutschland ist ein Unrechtsstaat!
Es lebe der friedliche Kampf der Kulturen!