Donnerstag, 5. Oktober 2017

Rassismus am Europäischen Gerichtshof!

Scheint die Klarheit des Geistes nicht zu befördern: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Quelle, aufgerufen am 5.10.2017


Auch Richter können irren! Auch in heutiger Zeit!

Der EGMR, das steht für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, hat entschieden, dass zwei Flüchtlingen, die über Zäune der spanischen Exklave Melilla gestiegen waren, dort von der spanischen Grenzpolizei abgefangen wurden und direkt wieder an die marokkanischen Behörden auf der anderen Seite des Zaunes übergeben wurden, jeweils 5000 € Entschädigung zu zahlen ist und Spanien aus folgenden Gründen wegen kollektiver Abschiebung zu verurteilen: "Die beiden Männer wurden nicht identifiziert, hatten keinen Zugang zu Rechtsanwälten oder Dolmetschern. Hieraus folgte auch, dass die zwei von ihrem Recht auf wirksame Beschwerde in Spanien keinen Gebrauch machen konnten."

Sehr geehrte Richterinnen und Richter am EGMR:

Wer so argumentiert, muss Spanien zwingend auffordern, alle Zäune an seinen Grenzen ab zu bauen, da sich die Flüchtenden an diesen Zäunen schwere bis schwerste Verletzungen zuziehen. Behinderte Flüchtlinge, Kinder, Kranke, Alte können diese Zäune gar nicht übersteigen! Da aber alle Menschen gleich, verehrte Richter, und nicht ungleich an Rechten, ist jenen, die die Zäune nicht zu übersteigen vermögen, allein durch den Abbau der Zäune gleiches Recht zu gewähren. 

Der Zutritt zur EU ist aufgrund ihrer Entscheidung allen konsequent zu bewilligen, damit sie ihr Begehren mittels Dolmetscher und Rechtsbeistand vor zu tragen imstande, unmittelbar aus der "Gleichheit vor dem Gesetz" ableitbar:

"(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Artikel 3 GG

und Artikel 26 des UN-Zivilpaktes:

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung, wie insbesondere wegen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status, gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten."

Ich kann mir kaum eine größere Diskriminierung denken, als dass jenen, die europäisches und spanisches Recht missachten, über mehrere hohe Zäune klettern, 5000 € Entschädigung zugesprochen wird, andere, die in Not, in Lebensgefahr, europäisches Recht achten, aber nichts bekommen!

Das ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, dessen die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 

sich schuldig gemacht haben!