Samstag, 24. März 2012

Islam und die Menschenrechte!


Zwischen diesen und weiteren Auffassungen muss man wählen dürfen, Bildquelle, alle Links aufgerufen am 24.3.2012!

In Sure 4, Vers 89 des Korans heißt es: „Wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet.“ (Übersetzung Muhammad Ahmad Rassoul, 1985)!

Das hört sich nicht nur intolerant an, praktisch bedeutet es, dass Menschen, die sich vom Islam abwenden und öffentlich zu einer anderen Weltanschauung bekennen, bedroht werden, häufig geschlagen, im Sudan, Jemen, Iran, Saudi-Arabien, Katar, Pakistan, Afghanistan, Somalia und Mauretanien die Todesstrafe droht, in den weiteren muslimisch geprägten Staaten der Mord an einem Apostaten (Person, die vom Islam abgefallen) häufig nicht geahndet wird.  Wenn Gerichte keine Todesstrafe aussprechen, drohen zivilrechtliche Konsequenzen wie Auflösung einer bestehenden Ehe, Erlöschen der erbrechtlichen Ansprüche, Entzug des Sorgerechts, Einziehung des Vermögens und Verlust  des Arbeitsplatzes.

Nassim Ben Iman verließ den Islam und wurde nach seinen Aussagen in Berlin bedroht. Ein muslimischer Geistlicher habe zu ihm gesagt, Mohammed sei der Ansicht gewesen, ein Wechsel der Religion müsse mit der Tötung des Apostaten bestraft werden. Laut des Hadith soll Mohammed gesagt haben: „Wer seine Religion wechselt, dem schlagt den Kopf ab.“

Die Todesstrafe für den Abfall von der Kindheitsreligion war in vergangenen Jahrhunderten eine in vielen Religionen weit verbreitete Rechtsauffassung, insbesondere auch im Christentum, eine Rechtsauffassung, die aber heute ein friedliches Zusammenleben verschiedener Kulturen und Weltanschauungen unmöglich machen würde. 

Die Menschenrechte und das Grundgesetz sind in dieser Frage eindeutig: Sie fordern die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses!

In Sure 2,256 des Koran heißt es: „In der Religion gibt es keinen Zwang (d.h. man kann niemanden zum rechten Glauben zwingen).“ Dem stimmt der Autor dieses Blogs ausdrücklich zu! 

Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Muslime diese Sure so verstehen, volljährigen Muslimen die Freiheit zu gewähren, sich vom Islam abzuwenden und sich einer anderen Religion oder Weltanschauung zuzuwenden, so wie es jedem Menschen auf der Welt freistehen soll, sich zum friedlichen und toleranten Islam zu bekehren. 

Muslime, die bewusst die Freiheit ihrer Mitmenschen nicht anerkennen, sich zu einer Glaubensgemeinschaft oder Religion ihrer Wahl zu bekennen, sind gefährliche Extremisten und ähneln in ihrer Gesinnung gewaltbereiten Rechtsextremisten beziehungsweise Linksextremisten.

Einer  solchen Religions- und Rechtsauffassung müssen wir alle, unabhängig vom religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis, zum Schutze unserer Freiheit und der Gerechtigkeit Widerstand entgegenbringen!