In Belgien gab es sogenannte "temporäre Schlachthöfe", da den Muslimen geboten zum "Opferfest" ein Tier zu schlachten.
Was sagt Islamweb.net dazu?
"Das Opfern gehört
zu den wichtigen Riten des Islâm und den größten Taten, die den Menschen
Allâh näher bringen. Es ist ein Zeichen für Aufrichtigkeit in den
Anbetungshandlungen und im Befolgen Seiner Gebote und Verbote. Deshalb
schlachtet man im Islâm Opfertiere."
"Das Opfern ist das
Schlachten eines Weidetieres an den Tagen des Opferfestes, um Allâhs
Wohlgefallen zu erlangen. Es ist eine Anbetungshandlung, die durch
Qurân, Sunna und Konsens der Gelehrten belegt wird. Allâh, der Erhabene,
sagt: „So bete zu deinem Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2)"
"Zudem ist belegt, dass der Prophet
zwei weiße Ziegenböcke mit jeweils zwei Hörnern schlachtete. Er
schlachtete sie eigenhändig, sagte „Bismillâh und Allâhu Akbar“ und
setzte seinen Fuß auf ihre beiden Hälse. ... Alle Muslime sind sich einig, dass das Opfern zum Islâm gehört und eine islâmische Anbetungshandlung darstellt."
"Es wird vorgezogen,
dass der Besitzer des Opfertieres das Tier selbst schlachtet, sofern er
das Schlachten beherrscht. Er kann sich aber auch durch jemanden
vertreten lassen. Der Prophet ... schächtete eigenhändig 63 Rinder und Kamele und ließ dann Alî die restlichen Tiere schlachten."
Es ist nicht verwunderlich, dass zahlreiche männliche Muslime annehmen, das Schlachten zu beherrschen und währenddessen feststellen müssen, dass sie es doch nicht zu meistern imstande:
"Mehr als 2000 Menschen verletzten sich nach Zählung türkischer Medien
bei dem Versuch, ein Opfertier zu schächten. Allein in Istanbul meldeten
sich demnach fast 600 Menschen mit größeren und kleineren Verletzungen
in den Krankenhäusern. Beim Opferfest schächten gläubige Muslime in
Erinnerung an den biblischen Stammvater Abraham ein Schaf oder ein Rind.
Trotz vieler Appelle der Behörden und der Religionsgelehrten, das
Schächten den Metzgern zu überlassen, legen viele Türken nach wie vor
selbst Hand an."
In Belgien möchte man dieses Blutbad der Muslime an sich selbst verhindern, indem die temporären Schlachthöfe verboten und auch für das Opferfest die Schlachtung nur in einem zugelassenen Schlachthof vorgeschrieben wurden.
Dagegen hatten mehrere islamische Vereinigungen und Moschee-Dachverbände in Belgien geklagt.
Sie bestehen darauf, dass Muslime sich auch weiterhin selbst massakrieren dürfen.
Der Generalanwalt des EuGH sieht im Verbot eines Massakers von Muslimen an sich selbst allerdings keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Dem ist zuzustimmen.