Kirchenrechtlich hat ein Anathema zur Folge den Ausschluss aus der Kirchlichen Gemeinschaft durch Exkommunikation.
Si quis unum verum Deum visibilium et invisibilium creatorem et Dominum negaverit: anathema sit. (Vaticanum I: Constitutio dogmatica „Dei Filius“ de fide catholica, Canon 1.1)
Wer den einen wahren Gott, Schöpfer und Herrn des Sichtbaren und Unsichtbaren leugnet, sei ausgeschlossen.
Da die katholische Kirche eine Organiastion, die selbst darüber entscheiden kann, wer zu ihr gehört und wer nicht, ist das zu akzeptieren, was aber nicht zu akzeptieren ist, dass die katholische Kirche auch glaubt, damit darüber zu entscheiden, ob die Seele erlöst werde oder nicht.
Dieser Trübung des Geistes gläubiger Katholiken ist zu widersprechen!
Es lebe der Kampf der Kulturen!
Mehr Barmherzigkeit tut dringend not! |