Manche
Rechtsextremisten zeigen bei der Ausübung
der ihnen eigenen Riten nur ungern
ihr Gesicht
und verkleiden sich darum,
Bildquelle,
alle Links aufgerufen am 12.12.2011!
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das ist heute auf SPIEGELONLINE
zu lesen.
Was machen die wohl, so abgetaucht?
SGB II beantragen, da sonst mittellos, oder unter anderem Namen einer Arbeit
nachgehen, in der Sicherheitsbranche?
Es scheint, zumindest für
Rechtsextremisten, nicht sonderlich schwierig zu sein, in der Bundesrepublik
abzutauchen und abgetaucht zu bleiben - wenn man Rechtsextremist, wohlgemerkt -
denn Fahndungsdruck hat nicht bestanden und besteht noch immer praktisch kaum,
zumindest sind dem Autor dieses Blogs keine Fahndungsplakate, auf denen nach
diesen abgetauchten Rechtsextremisten mit Foto und Personenbeschreibung bundesweit gesucht
wird, bekannt.
Fürsorgepflicht scheint auch nicht
angebracht, denn Rechtsextreme haben meistens ein breit und bundesweit aufgestelltes
Netzwerk: Wenn unterwegs oder in Urlaub – auch Abgetauchte haben ein Recht auf
Urlaub – dann findet sich schon eine Unterkunft.
Aus Sicherheitsbehörden heißt es
bisher, die „Aufenthaltsermittlung“ gestalte sich schwierig, da sich die
gesuchten Personen eine andere Identität gäben oder nicht gemeldet seien. Die
vom Staat bezahlten 130 V-Leute sagen diesbezüglich auch nichts oder nichts,
was weiterhilft, im Gegenteil! Außerdem sei nicht klar, aus welchen Motiven die
Rechtsextremisten abgetaucht seien, eventuell ja nur wegen Beziehungsproblemen
oder weil sie den Unterhalt nicht gezahlt hätten. Umzug ohne Ummeldung ist außerdem
lediglich eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Schwierigkeiten über Schwierigkeiten
so kurz vor Weihnachten und der Jahreswende!
Jetzt wird erst einmal ermittelt, ob
die abgetauchten Rechtsextremisten überhaupt gefährlich sind. Wenn das sicher
sein sollte, kann man weitere Verfahrensmaßnahmeregelausführungen mit in den
Aktionskatalog einbeziehen.