Donnerstag, 10. November 2011

Auch Richter können irren!

Bisher glaubt  man offensichtlich
an der Botschaft Saudi-Arabiens, man stünde
über den Gesetzen und über den religiösen
Geboten: ein Irrtum!
Bildquelle, aufgerufen am 10. 11. 2011!

Es geht nicht an, dass Richter ein Rechtsgut, in diesem Fall die diplomatische Immunität, über das höchste Rechtsgut stellen: die Menschenrechte.

Ließe man das zu, ließen sich die Menschenrechte über kurz oder lang vollständig aushebeln, indem irgendwelche Ausnahmebestände geschaffen werden.

Aktuell geht es um den Fall einer indonesischen Hausangestellten, die im Haushalt eines saudi-arabischen Diplomaten misshandelt wurde: Geschlagen, gedemütigt, auf Arabisch mit „Nila“, Scheiße, gerufen, um untertänigst zu dienen und ihren Arbeitslohn nicht erhielt, also faktisch als Sklavin gehalten wurde, in Spandau, Berlin. 

Die indonesische Frau fordert nun nach ihrer Flucht 70 000 € Schadenersatz und Schmerzensgeld, eher eine symbolische Form der Wiedergutmachung, denn die Verletzungen an ihrer Seele sind mit Geld nicht wiedergutzumachen, sondern nur mit Verständnis, Zuwendung und unser aller Bereitschaft, so etwas nicht durch richterlichen Beschluss ungestraft zu dulden.  

Die mit dem Fall betrauten Richter sahen sich machtlos, da die diplomatische Immunität auch bei schweren Vergehen eine Strafverfolgung ausschließe. 

So brauste ein koreanischer Botschaftsmitarbeiter sturzbetrunken durch Berlin, stößt mit einem anderen Fahrzeug zusammen, schiebt dieses in ein Restaurant, verhält sich sehr undiplomatisch gegenüber Beteiligten und der Polizei, darf aber völlig unbehelligt nach Hause gehen.

Jeder sei sich bitte im klaren, dass das laut bisheriger richterlicher Rechtsprechung auch so gehandhabt würde, wenn Diplomaten nachweislich vergewaltigen, morden oder ein Kind tot fahren.

Da irren die Richter!

Die Menschenrechte gehen vor und daran haben sich Richter zu halten!

Vergleiche auch Berliner Zeitung