Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Bildquelle, aufgerufen am 15.8.2012! |
Die Menschenrechte gehören zu Deutschland!
Die Religionsfreiheit gehört zu Deutschland,
soweit nicht gegen andere, ihr übergeordnete Rechte verstoßen wird.
soweit nicht gegen andere, ihr übergeordnete Rechte verstoßen wird.
Es gibt keinen Grund irgendeine Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft heraus zu greifen und zu betonen, dass deren Gemeinschaft zu Deutschland gehöre, denn dass dem so ist gilt für alle in Deutschland lebenden weltanschaulichen Gemeinschaften GLEICH unter den genannten Bedingungen!
Die gute Kenntnis der Menschenrechte muss zur Voraussetzung erhoben werden, einen Schulabschluss zu erlangen und eine Berufsausbildung abzuschließen.
Wir sollten ALLE nicht nur an den jeweils dafür vorgesehenen Tagen unsere Weltanschauungslehre feiern, sondern alle Bürger dieser Erde sollten sich auch regelmäßig auf die Menschenrechte besinnen und wir uns gemeinsam zu ihnen bekennen!