Mittwoch, 29. Januar 2014

Das Versagen der Berliner Justiz!

Immer wieder werden Mitbürger durch Gewalttaten in Berlin verletzt, bedroht, die Berliner Justiz hält es aber nicht für nötig, einen Haftbefehl auszufertigen!

Die Freiheit gewalttätiger Mitmenschen scheint einigen Berliner Richtern ein höheres Gut als die Freiheit auf körperliche Unversehrtheit!

Das ist ein Skandal ersten Ranges und ein nicht zu akzeptierender Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit!
 
"Die richterliche Unabhängigkeit enthebt den Richter nicht von der Bindung an das Gesetz." 

Das Gesetz aber sagt klar, dass die Würde und die Rechte aller Menschen gleich. Wenn nun die Freiheit gewalttätiger Mitmenschen über die Freiheit und das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit anderer gestellt wird, so liegt ein klarer Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte vor!

Desgleichen ist Kritik an Fehlentscheidungen von Richtern durchaus zulässig und notwendig!

Betrachten wir einen aktuellen Fall!

Herr P. wurde das erste Mal mit 15 Jahre in erheblichem Maße straffällig. Er beteiligte sich an einem Überfall auf einen gleichaltrigen Jungen im Volkspark Friedrichshain. Der Junge erlitt 20 Messerstiche in Bauch, Lunge und Arme und musste dreimal operiert werden, um ihm das Leben zu retten.

Die Jungen, die angegriffen hatten, sagten bei ihren Vernehmungen aus, sie hätten Lust auf eine Prügelei gehabt, P. war damals dabei!

Mittlerweile sind 18 Jahre vergangen und wurden Ordner mit ihm angelasteten Straftaten gefüllt. Nach Aussagen der Polizei soll er in den ersten acht Monaten des Jahres 2013 23 Straftaten begangen haben. So peitschte er auf ein Frau ein, dass sie um ihr Leben fürchtete, er schlug Passanten unvermittelt im Vorübergehen ins Gesicht, er stach Männern, die angegriffenen Mitbürgern zur Hilfe eilten, in die Hände, warf mit Stühlen, drohte mit einem Baseballschläger und Messern.

Immer wieder nahm die Polizei den Mann fest, der jeweilige entscheidende Richter sah aber keinen ausreichenden Grund, den Mann zu verhaften und gefangen zu halten.

Erst nachdem die Zahl seiner Straftaten auf 23 getrieben, innerhalb von acht Monaten, bei erheblichen Vorstrafen wegen Gewaltdelikten, erging ein Haftbefehl und steht der Mann nun vor Gericht!

Diese richterlichen Fehlentscheidungen verletzen die Rechte der Mitbürger auf körperliche Unversehrtheit und sind eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit, da Angst vor Gewalt die Mitmenschen unfrei macht!

Die Richter Berlins sollten lernen, die Freiheit ihrer Mitmenschen besser zu achten und aufhören, die Freiheit einzelner über die Freiheit vieler zu stellen.