Sonntag, 21. September 2014

Bundespräsident a.D. Christian Wulff: Das Schlagen der Ehefrau gehört zu Deutschland!

Er habe seine Frau Bettina "abgöttisch" geliebt, was viele aber nicht wahrhaben wollen, Herr Wulff verstand sehr wohl, auch Grenzen zu setzen.

"Der Islam gehört zu Deutschland" ist ein anderer Satz, mit dem Herr Wulff sein geistiges Format bewies.

Wie aber ist dieser Satz aus zu legen, zu interpretieren?

Dazu folgende gedankliche Hilfestellungen:

1990 beschlossen die Mitgliedstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.

Darin heißt es unter anderem: "Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt."

In Sure 4:34 des ewigen und heiligen und wahren Korans, der die erste und wichtigste Quelle der Scharia, heißt es: Wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!  

Nun lässt sich nach der klassischen Logik des Aristoteles aus den Prämissen die logisch zwingende Konsequenz ziehen: Ja, Christian Wulff hat seine vormalige Frau abgöttisch geliebt, aber