Beispiel für einen beschnittenen Penis (nicht der des Autors)! Bildquelle, aufgerufen am 27.6.2012! |
Viele Juden und Muslime sind sauer: In Deutschland will man ihnen untersagen, ihren Buben den vorderen Hauptlappen des Penis, der die Eichel bedeckt, abschneiden zu lassen.
Warum aber sind Juden und Muslime so erzürnt? Der Autor dieses Blogs hat selbst erlebt, wie sehr einen Knaben der Eingriff, obwohl fachgerecht und mit Betäubung vorgenommen, tagelang schmerzte und er deswegen viel weinte. Die Mutter sagte, wenn sie das Leiden des Jungen vorher gekannt hätte, hätte sie auf den Eingriff verzichtet. Der Großvater hatte aber darauf bestanden, also musste die Vorhaut weg!
Zeiten ändern sich, was früher sinnvoll, muss heute nicht mehr sinnvoll sein.
Wer Kinder beschneiden lässt, nimmt ihnen die Freiheit, sich als Erwachsener für oder gegen eine Tradition, für oder gegen ein Ritual zu entscheiden, für oder gegen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion.
Die Religionsgemeinschaften genießen ein weitgehendes Selbstbestimmungsrecht. Darüber aber steht das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit Schutzbefohlener!
Eine Religionsgemeinschaft, die das nicht akzeptieren kann, ist keine freie Gemeinschaft und auch keine selbstbestimmte Gemeinschaft sondern eine Zwangsgemeinschaft! Eine Zwangsgemeinschaft aber verstößt gegen die Menschenrechte!
Wenn Juden und Muslime sich ab ihrem sechzehnten Lebensjahr aus eigener Überzeugung beschneiden lassen, so ist das früh genug und sollte auch von Juden und Muslimen als Fortschritt begrüßt werden, statt weiter darauf zu bestehen, kleinen Jungen die Vorhaut ab zu schneiden.
Der sich gelegentlich aufdrängende Eindruck, dass manche Mitbürgern ihre religiösen Überzeugungen über die Rechtsordnung unseres Staates gestellt sehen wollen, ist sicher nicht vorteilhaft für die Förderung von Toleranz und gegenseitigem Respekt.
Für die deutsche Rechtsprechung wäre es fatal, solchem Ansinnen nachzugeben!
Der sich gelegentlich aufdrängende Eindruck, dass manche Mitbürgern ihre religiösen Überzeugungen über die Rechtsordnung unseres Staates gestellt sehen wollen, ist sicher nicht vorteilhaft für die Förderung von Toleranz und gegenseitigem Respekt.
Für die deutsche Rechtsprechung wäre es fatal, solchem Ansinnen nachzugeben!