Traditionell wird mit diesen Werkzeugen beschnitten, aber das ließe sich selbstverständlich auch beim Arzt machen. Bildquelle, aufgerufen am 15.7.2012! |
In aller Eile bereitet die Bundesregierung - wie üblich - einen Gesetzentwurf vor, der dann kurz im Parlament besprochen werden wird und anschließend durchgewunken: Die legale Beschneidung des männlichen Genitals.
Juristisches Problem der Experten: Wie bekommt man es im Gesetzestext hin, dass das männliche Genital beschnitten werden darf, das weibliche aber nicht?
Weiteres
juristisches Problem: Die Mädchen sind deutlich älter als
bei der Beschneidung der Jungen und stimmen der Beschneidung eventuell ausdrücklich zu!
Es gibt verschiedene Beschneidungen des weiblichen Genitals, mit sehr langer Tradition. Eine Form der Beschneidung des weiblichen Genitals besteht "lediglich" in der Entfernung der Klitorisvorhaut: Durchaus vergleichbar mit der Beschneidung der männlichen Vorhaut!
Der Sinn der Beschneidung bei jungen Frauen ist die Aufnahme in die Gemeinschaft der erwachsenen Frauen, eine Art "Reifeprüfung", und die Vorbereitung auf den Schmerz der Gebärenden.
Da kommt auf die Juristen einiges zu. Es ist eben nicht so leicht,
die Menschenrechte zu beschneiden!