Der Wechselkurs des Euros gegenüber dem Schweizer Franken, Bildquelle, aufgerufen am 31.7.2012! |
Es geht bergab!
Jeden Tag neue Gesetzesverstöße aus Brüssel, Frankfurt und den Hauptstädten der EURO-Zone!
Inzwischen werden wir von Politikern regiert, die sich über geltendes Recht schlicht hinwegsetzen!
Artikel 125 AEU-Vertrag:
"(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der
Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften
oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger
Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von
Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein;..."
Dagegen wird bewusst verstoßen, so weit gehend, den Gesetzesverstoß im ESM zu institutionalisieren! Was einmal beschlossen wurde, die Grundlage für die Einführung des Euros, soll nicht mehr gelten, stellt sich als unwahr heraus!
Wir werden also von Verbrechern regiert!
(Verbrecher sind die, die schwerwiegend gegen die Rechtsordnung verstoßen!)
Niemand wird mich für diese Aussage anklagen, weil der Kläger fürchten müsste, selbst schuldig gesprochen zu werden!
(Vermutlich!)
Hoffnung könnte das Bundesverfassungsgericht machen:
"Das Bundesverfassungsgericht billigte den Vertrag 1993 und schrieb dabei zur Nichtbeistandsklausel: Diese
Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist Grundlage
und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes. .. Sollte die
Währungsunion die bei Eintritt in die dritte Stufe vorhandene Stabilität
nicht kontinuierlich im Sinne des vereinbarten Stabilisierungsauftrages
fortentwickeln können, so würde sie die vertragliche Konzeption
verlassen. Das Gericht kündigte damals an, in einem solchen Fall einzuschreiten."
Die "vertragliche Konzeption" wurde klar verlassen in mittlerweile 2 Jahre dauernder "Euroretterei" = mehr Schulden, aber auf die Schultern der Steuerzahler, der Kinder und Kindeskinder!
An das Konzept der Nichthaftung für die Schulden anderer Staaten war die Rechtmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes geknüpft.
An das Konzept der Nichthaftung für die Schulden anderer Staaten war die Rechtmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes geknüpft.
Deutschland nimmt am Euro teil unter der Vorraussetzung, dass die Nichtbeistandsklausel GILT!
Daher MUSS Deutschland den Euro verlassen! Alles andere wäre Betrug am Volk und Landesverrat (Landesverrat ist ein Verbrechen, das sich gegen den Bestand des Staates richtet)!
Sollte das Bundesverfassungsgericht im September den ESM-Vertragsentwurf für die "Ewigkeit" akzeptieren, so würde es sich selbst widersprechen und erwiese sich als politisch erpressbar: Daher MUSS Deutschland den Euro verlassen! Alles andere wäre Betrug am Volk und Landesverrat (Landesverrat ist ein Verbrechen, das sich gegen den Bestand des Staates richtet)!
Der Untergang der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Staat wäre unweigerlich die Folge!
Massive soziale Unruhen eine Frage der Zeit!
Eine resignative, sarkastische Grundhaltung der Mitbürger gegenüber Politikern, die EU und weiteren Institutionen ist schon heute umfangreich zu beobachten. Der Grundkonsens in Deutschland löst sich in hohem Tempo auf!