Samstag, 21. Juli 2012

Volker Beck und die Beschneidung!

Herr Beck bei den "Rosa Funken", Bildquelle, aufgerufen am 21.7.2012!
Volker Beck setzt sich nachhaltig für das Recht auf Beschneidung bei kleinen Jungen ein, denn ihm ist die Religionsfreiheit wichtiger als das Recht des Kindes auf körperliche und psychische Unversehrtheit! 

Da muslimischen und jüdischen Eltern aufgrund ihrer Tradition und der Bibelstelle: „Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden in jeder eurer Generationen, seien sie im Haus geboren oder um Geld von irgendeinem Fremden erworben, der nicht von dir abstammt.“ (GEN 17, 10-14), da muslimischen und jüdischen Eltern deswegen also nicht zugemutet werden könne, einige Jahre zu warten, bis die Kinder herangereift, müsse das Kind die Schmerzen und möglichen psychischen Belastungen aushalten (hart wie Krupp-Stahl!), damit die Eltern ihre Traditionen ausleben können und zum Beispiel ein Kind kaufen und beschneiden!

Wenn Herr Beck demnächst weiter liest in der Bibel, wird er je nach Lesetempo einmal zu der Stelle kommen, wo es heißt:

„…gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander: Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den gebührenden Lohn für ihre Verirrung.“ (Römer 1,26-27)!

Herr Beck wird mir sicher Recht geben, dass in Städten wie Berlin, Köln und so weiter diese Verirrung in den letzten Jahrzehnten stark um sich gegriffen hat und es eine jahrtausendealte religiös begründete Tradition, derart Verirrte zu tadeln, zu züchtigen und - wenn es gar nicht anders geht - auf zu knüpfen!

Von daher dürfen wir hoffen, dass Herr Beck jetzt auch als Sperrspitze auftreten wird, um diese Verirrung zurück zu dämmen und sich im Bundestag dazu äußert, damit die beschnittenen Knaben nicht abgebracht werden vom natürlichen Verkehr und den Weg der Unzucht wählen (selbstverständlich zum gebührenden Lohn)!


Anmerkung (Satire aus!): In Afghanistan, Algerien, Ägypten, Bahrein, Bangladesch, Brunei, Gambia, Guinea, Komoren, Irak, Katar, Libyen, Malaysia, Malediven, Marokko, Oman, Pakistan, Senegal, Singapur, Somalia, Syrien, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan wird Homosexualität strafrechtlich verfolgt und mit Gefängnis bestraft. In Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien  und Vereinigte Arabische Emirate kann die Todesstrafe verhängt werden. All diese Länder können sich auf jahrtausendealte Tradition berufen und auf religiöse Texte, die vorgeben, sie gäben den Willen Gottes kund! (Quelle)

Eine positive Korrelation zwischen dem Festhalten an alten religiösen Traditionen und Intoleranz gegenüber von der Norm abweichendem Sexualverhalten und Meinungen ließe sich soziologisch ermitteln, von einem ursächlichem Zusammenhang muss ausgegangen werden! 

Beschneidung an Kleinkindern soll bewusst und unbewusst die spätere Emanzipation von den religiösen Ansichten der Eltern verhindern oder zumindest behindern und ist damit eine wesentliche Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts eines Menschen sowie ein gewalttätiger Angriff auf die Menschenwürde, dem höchsten Wert, den die Menschenrechte kennen.

Beschneidung an Kleinkindern ist daher ein Angriff auf die Menschenrechte!